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H-Kennzeichen nach Standdauer und Umbau?
Hallo zusammen,
es ist wie immer...1 Thema 1000 Meinungen.
Wie ist es von Gesetz wegen mit einem H-Kennzeichen, wenn der TÜV über längere Zeit abgelaufen ist (>1 Jahr), das Fahrzeug aber schon ein Vollgutachten hat auf H-Kennzeichen.
Weiterhin sind die Umbau-Maßnahmen im Rahmen und haben einzig und alleine dem Erhalt des Fahrzeuges gedient.
Nur neuer TÜV oder TÜV + neues H-Gutachten?
es ist wie immer...1 Thema 1000 Meinungen.
Wie ist es von Gesetz wegen mit einem H-Kennzeichen, wenn der TÜV über längere Zeit abgelaufen ist (>1 Jahr), das Fahrzeug aber schon ein Vollgutachten hat auf H-Kennzeichen.
Weiterhin sind die Umbau-Maßnahmen im Rahmen und haben einzig und alleine dem Erhalt des Fahrzeuges gedient.
Nur neuer TÜV oder TÜV + neues H-Gutachten?


Leipzig

LDK
Hi Luke,
Die Gültigkeit des H-Kennzeichens und somit auch des Vollgutachtens sind nur in Verbindung mit dem TÜV gültig!
Das heißt: ist Dein TÜV längere Zeit abgelaufen, weil z.B. dein Wagen abgemeldet gewesen ist, mußt Du eine neue Vollabnahme machen lassen und dabei wird auch das Gutachten für das H-Kennzeichen neu erstellt!
Das Gutachten für und somit auch das H-Kennzeichen selbst sind nur solange gültig wie der Wagen TÜV hat.
Bei jeder normalen TÜV Durchsicht die alle zwei Jahre stattfindet, wird gleichzeitig auch die Gültigkeit des H-Kennzeichens überprüft.
Die Gültigkeit des H-Kennzeichens und somit auch des Vollgutachtens sind nur in Verbindung mit dem TÜV gültig!
Das heißt: ist Dein TÜV längere Zeit abgelaufen, weil z.B. dein Wagen abgemeldet gewesen ist, mußt Du eine neue Vollabnahme machen lassen und dabei wird auch das Gutachten für das H-Kennzeichen neu erstellt!
Das Gutachten für und somit auch das H-Kennzeichen selbst sind nur solange gültig wie der Wagen TÜV hat.
Bei jeder normalen TÜV Durchsicht die alle zwei Jahre stattfindet, wird gleichzeitig auch die Gültigkeit des H-Kennzeichens überprüft.
Gruß
Chevrolet is the first, the only and the best!
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LDK
Nein !!!
Wenn Dein TÜV länger als ein Jahr abgelaufen ist, brauchst Du eine Vollabnahme und somit wird das Gutachten für das H-Kennzeichen auch neu erstellt.
Ein Gutachten für ein H-Kennzeichen ist ohne gültigen TÜV absolut wertlos !!!
Wenn Du Glück hast vereinfacht es die Sache wenn der Prüfer kein Krümelk....er ist aber in der Regel beginnt alles von vorne!
Wenn Dein TÜV länger als ein Jahr abgelaufen ist, brauchst Du eine Vollabnahme und somit wird das Gutachten für das H-Kennzeichen auch neu erstellt.
Ein Gutachten für ein H-Kennzeichen ist ohne gültigen TÜV absolut wertlos !!!
Wenn Du Glück hast vereinfacht es die Sache wenn der Prüfer kein Krümelk....er ist aber in der Regel beginnt alles von vorne!
Gruß
Chevrolet is the first, the only and the best!
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Bad Nauheim

LDK
@ Scgwachflug, äh ich meine der B,
Du solltes den Text von Deinem Link auch mal richtig lesen und verstehen!
Es geht um die Gültigkeit des H-Kennzeichens, sicherlich kannst Du uns auch einen Link reinstellen wo die Rechtsgrundlage in Verbindung mit dem TÜV geschrieben steht!
Ich bitte zu beachten das es sich nicht um ein Fahrzeug aus dem EG-raum handelt.
Du solltes den Text von Deinem Link auch mal richtig lesen und verstehen!
Es geht um die Gültigkeit des H-Kennzeichens, sicherlich kannst Du uns auch einen Link reinstellen wo die Rechtsgrundlage in Verbindung mit dem TÜV geschrieben steht!
Ich bitte zu beachten das es sich nicht um ein Fahrzeug aus dem EG-raum handelt.
Gruß
Chevrolet is the first, the only and the best!
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Bad Nauheim

LDK
Das freut mich zu lesen, wundert mich aber auch ein wenig!
Die Vorgehensweise die ich aus meinem Umfeld kenne ist, daß sich der TÜV bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen besonders penibel anstellt wenn der TÜV länger als ein Jahr abgelaufen ist.
Allerdings muß ich dazu sagen, daß es sich dabei immer um Fahrzeuge handelte die abgemeldet waren.
Sorry, aber ich kenne keinen der sein Auto nach einigen Jahren aus der Garage geholt hat und dann keine Diskussionen hatte!
Seit wann soll die Regelung gelten?
Die Vorgehensweise die ich aus meinem Umfeld kenne ist, daß sich der TÜV bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen besonders penibel anstellt wenn der TÜV länger als ein Jahr abgelaufen ist.
Allerdings muß ich dazu sagen, daß es sich dabei immer um Fahrzeuge handelte die abgemeldet waren.
Sorry, aber ich kenne keinen der sein Auto nach einigen Jahren aus der Garage geholt hat und dann keine Diskussionen hatte!
Seit wann soll die Regelung gelten?
Gruß
Chevrolet is the first, the only and the best!
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Bad Nauheim
Seit 01. April 2007, da ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten.
Gemäß der neuen Verordnung ist ein Gutachten gemäß §21 StVZO erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete KFZ aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren.
Viel Spaß beim Fahren!
FOR SALE
Gemäß der neuen Verordnung ist ein Gutachten gemäß §21 StVZO erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete KFZ aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren.
Viel Spaß beim Fahren!
FOR SALE
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