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Sport Utility Vehicle (SUV)


Der aus dem Englischen übernommene Begriff Sport Utility Vehicle (abgekürzt SUV, dt. etwa Sport- und Nutzfahrzeug) beziehungsweise Geländelimousine bezeichnet einen Pkw mit einem einer Limousine ähnlichen Fahrkomfort, einer erhöhten Geländegängigkeit sowie einer Karosserie, die an das Erscheinungsbild von Geländewagen angelehnt ist. Die Geländetauglichkeit ist von Modelltyp zu Modelltyp sehr unterschiedlich; manche SUVs haben keinen Allradantrieb, da sie vorwiegend für die Nutzung im Straßenverkehr bestimmt sind.
Vorläufer dieser Modellgattung war in den 1970er Jahren der Range Rover. Die Verwendung des Begriffs SUV und der weitere Erfolg dieser Fahrzeuggattung begannen jedoch erst in den 1990er Jahren mit dem Toyota RAV4 und dem Land Rover Freelander. Besonders in den USA nahmen ab den 1990er Jahren die Neuzulassungen von SUV zu. 1988 wurden in den USA insgesamt 960.852 SUVs und 1997 bereits 2.435.301 SUVs verkauft.

Begriffe

Im US-amerikanischen Sprachgebrauch bezeichnet Sport Utility Vehicle NICHT Sports (Sportnutzfahrzeug) Geländewagen aller Art. Synonym spricht man auch von off-roaders (etwa Geländetaugliche). Die Unterklasse der Komfort-Geländewagen, wie sie im Sinne der deutschsprachigen Bedeutung von Sport Utility Vehicles gemeint sind, heißen im englischen Sprachraum crossover SUV (im Sinne von gekreuzt mit einem PKW) und salopp soft-roaders (etwa Weichgängige). Zur sprachlichen Bedeutung ist auch zu beachten, dass das englische Wort "sport(s)" im Gegensatz zum deutschen Gebrauch auch Jagen und Angeln umfasst. Ein Sports Utility Vehicle wäre demnach ein Wagen, mit dem ein Jäger oder Angler durch unwegsames Gelände zu seinem Revier gelangen kann.
Ist in Nordamerika von einem Full-Size SUV die Rede, so bezeichnet dies Fahrzeuge wie etwa den Cadillac Escalade, wobei diese nach deutschem Verständnis Geländewagen sind, da sie auf Lkw-Chassis aufgebaut sind. Von diesen bereits in ihrer Grundform über 5 Meter langen Fahrzeugen existieren Langversionen mit etwa 5,6 Metern Länge.
Modelle der Größe etwa eines BMW X5 oder eines Lexus RX heißen dort Mid-Size Crossover SUV.
Einige Automobilhersteller bezeichnen Komfort-Geländewagen auch als Sport Activity Vehicles (SAV, Sportaktivitätsfahrzeug), um sie von den klassischen Geländewagen zu unterscheiden und um der Assoziation mit einem betrieblichen Nutzfahrzeug vorzubeugen (in Australien versteht man unter Utility Vehicle z. B. speziell einen Pritschenwagen).
Im Zusammenhang mit der Kritik an den SUVs (siehe Abschnitt Kritik) haben sich in verschiedenen Ländern Verballhornungen der Begriffe SUV und SAV entwickelt:
  • Chelsea Tractor (UK)
  • Toorak Tractor (Australien; Toorak ist ein nobler Vorort von Melbourne)
  • Suburban Assault Vehicle (USA)
  • Børstraktor (Norwegen, "Börsentraktor")
  • Hausfrauenpanzer (Deutschland)

Abgrenzung zum Geländewagen

SUVs ähneln technisch üblicherweise normalen Pkw, sind aber häufig mit einem Allradantrieb versehen. Die Karosserie (der Aufbau) des Fahrzeuges ist wie die eines Geländewagens proportioniert. Typische technische Unterschiede sind:
  • Das Getriebe eines Geländewagens hat gesonderte, besonders kurz übersetzte Geländegänge oder (häufiger) eine allen Schaltstufen nachgeschaltete Getriebereduktion (auch als Geländegang oder Low Range bezeichnet), das eines SUVs selten. Eine hohe Gesamtuntersetzung ist in schwerem Gelände oder zum Ziehen schwerer Anhänger vorteilhaft, denn sie ermöglicht hohe Vortriebskräfte bei niedrigen Geschwindigkeiten.
  • Die maximale Wattiefe eines SUV liegt in der Regel mit 200 mm bis 300 mm deutlich unter der eines Geländewagens (oft mehr als 700 mm).
  • Traditionelle Geländewagen haben Starrachsen und einen Leiter- oder Kastenrahmen, SUVs meist eine selbsttragende Karosserie und einzeln aufgehängte Räder.
  • Geländewagen haben - zumindest als Option - Differentialsperren, die die Geländetauglichkeit deutlich verbessern. SUVs verfügen optional über elektronische Fahrhilfen, die über Bremseingriff wirken.
  • Rampen- und Böschungswinkel, Steigfähigkeit, Bauch- und Bodenfreiheit sowie Achsverschränkung sind bei Geländewagen deutlich größer als bei SUVs.

Vom Konzept her werden auf Geländewagen basierende Fahrzeuge heute der Kategorie SUV zugeordnet (siehe Liste unten). Bislang fehlt aber eine allgemeingültige, klare Abgrenzung innerhalb dieser Einordnung in geländegängige und nur geländegängig aussehende SUVs. Für den Laien ist daher oft nicht erkennbar, dass beispielsweise ein BMW X5 im Gegensatz zu einem Mitsubishi Pajero wegen der nicht vorhandenen Getriebeuntersetzung, der eher für die normale Straße ausgelegten Motoren und Getriebe und des eher auf bestmögliche Straßenfahreigenschaften abgestimmten Fahrwerks nur bedingt tauglich für Geländeeinsätze ist, obwohl beiden Fahrzeugen technische Merkmale wie eine selbsttragende Karosserie oder Einzelradaufhängung gemein sind.

Softroader

Als Softroader oder Crossover werden im anglophonen Raum umgangssprachlich kleine "Sports Utility Vehicles" (mit Außenmaßen wie bei Pkw der unteren Mittelklasse) bezeichnet, die zwar optische Stilelemente von Geländewagen aufweisen, aber nur sehr eingeschränkt geländetauglich sind. Der Ausdruck ist eine Wortkonstruktion aus den englischen Begriffen "soft" (weich) und "Offroader" (Geländewagen). Technisch sind diese Fahrzeuge meist keine eigenständigen Entwicklungen, sondern basieren auf Pkw-Plattformen, die im Gegensatz zu Limousinen lediglich mit höher liegenden Karosserien und Allradantrieb versehen wurden. Die für einen schweren Geländeeinsatz notwendigen technischen Hilfsmittel wie mechanische Differentialsperren und Reduktionsgetriebe werden für diese Fahrzeuge meistens nicht angeboten. Im Vordergrund stehen bei diesen Fahrzeugen das Image und die optische Erscheinung; als rationale Kaufargumente werden von den Käufern die gegenüber Pkw bequemere, weil höhere Sitzposition und die sich daraus ergebende bessere Zugänglichkeit sowie eine bessere Übersicht über den Verkehr angeführt. Die bei Geländewagen gegenüber Pkw ausgeprägten Nachteile wie der höhere Kraftstoffverbrauch, die schlechteren Fahrleistungen oder das schwerfälligere Fahrverhalten fallen in dieser Fahrzeugklasse vergleichbar weniger ins Gewicht.
Bis in die späten 90er Jahre des 20. Jahrhunderts boten vor allem japanische und koreanische Automobilhersteller Fahrzeuge dieser Kategorie auf dem deutschen Markt an; der Toyota RAV4 gilt als Begründer dieser Fahrzeuggattung. Inzwischen sind auch die meisten europäischen Hersteller in diesem Marktsegment vertreten (Stand März 2012). "Crossover"-Fahrzeuge im engeren Sinne sind z. B. der Audi allroad quattro, Volvo XC70, Seat Altea Freetrack, Alfa Romeo Crosswagon Q4, Mitsubishi ASX, ?koda Octavia Scout oder Saab 9-3X.

Kritik

SUVs stehen aus vielerlei Gründen öffentlich in der Kritik. Vor allem richtet sich diese gegen den deutlich höheren Kraftstoffverbrauch als denjenigen bei Limousinen mit vergleichbaren Fahrleistungen. Während z. B. ein VW Tiguan mit einem 110 PS leistenden Dieselmotor 139 g Kohlendioxid pro km ausstößt, sind es bei einem ebenfalls dieselgetriebenen VW Golf mit 105 PS nur 99 g. Die Hauptgründe für diesen Unterschied sind:
  • ihre größere Stirnfläche und höherer Cw-Wert, dadurch höherer Luftwiderstand;
  • ihr konzeptbedingtes höheres Gewicht;
  • der in fast allen SUVs eingebaute Allradantrieb; er macht die Fahrzeuge um über 100 kg schwerer und erzeugt zusätzliche Reibungsverluste im Antriebsstrang.

Eine Analyse von 955 Anprallereignissen an Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl und Beton hat gezeigt, dass SUVs im Vergleich zu herkömmlichen Pkws und Pickups ein achtfaches Risiko für einen Fahrzeug-Überschlag (Rollover) im Falle eines Anpralls haben.
Außerdem stellen SUVs ein erhöhtes Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer dar: für Fußgänger, insbesondere Kinder, wird das Verletzungsrisiko durch die hohe Fahrzeugfront gesteigert, besonders durch Fahrzeuge mit Frontschutzbügeln. Bei Kollisionen mit anderen PKW wird dabei das leichtere Fahrzeug stärker beschädigt. Crashtests haben bewiesen, dass die Knautschzonen nur bedingt kompatibel sind.Focus Online:
Auch für Motorradfahrer sind die höher aufbauenden Fahrzeuge gefährlicher, da sie insbesondere beim Seitenaufprall nicht über das Fahrzeugdach hinweg gleiten, sondern auf das Fahrzeug prallen oder in das Fahrzeuginnere eindringen.
In der Schweiz gab es unter anderem aus diesen Gründen seit Februar 2007 eine Initiative der Jungen Grünen, SUVs die Neuzulassung zu verwehren und die Fahrgeschwindigkeit bereits zugelassener SUVs auf 100 km/h zu beschränken. Im Sommer 2011 haben die Jungen Grünen ihre Initiative zurückgezogen und das ursprünglich geforderte Verbot der Neuzulassung von Geländewagen sowie die Forderung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für diese Fahrzeuge aufgegeben. Durch die in der Schweiz geplante Einführung einer Abgabe für Neufahrzeuge mit einem CO2-Ausstoss von über 130 g/km ab dem Jahr 2015 sehen sie ihr Ziel erreicht.

Unfallgeschehen

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) untersuchte 2011 die Rolle von SUV im Unfallgeschehen in Deutschland mit Hilfe einer Sonderauswertung der amtlichen Verkehrsunfallstatistik und der eigenen Unfalldatenbank. SUV waren danach zwar nicht öfter als herkömmliche Personenwagen in Unfälle mit Personenschaden verwickelt. Die Kollisionen, insbesondere gegen Pkw, hatten für Unfallgegner aber häufiger schwere Verletzungen zur Folge. Neben der größeren Masse stehen bei vielen SUV-Modellen auch die höher angeordneten Frontstrukturelemente, wie Längsträger, einer Kompatibilität im Crashfall entgegen.

Steuerliche Besonderheiten in Deutschland

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen konnten in Deutschland früher wie Lkw oder andere Nicht-Pkw (z. B. Wohnmobile, Bürofahrzeuge oder andere Sonder-Kfz) nach Gewicht besteuert werden. Darunter fielen auch viele SUV, die wie Pkw genutzt wurden. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug dann vielfach nur die Hälfte dessen, was für die Fahrzeuge im Fall einer Hubraumbesteuerung zu entrichten gewesen wäre. Diese Regelung wurde zum 1. Mai 2005 durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung abgeschafft. Seither werden alle Fahrzeuge ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts gemäß der vorrangig vorgesehenen Verwendung nach Hubraum oder Gewicht besteuert. Die vorrangig vorgesehene Verwendung unterscheidet zwischen Personen- und Güterbeförderung anhand der für den jeweiligen Verwendungszweck zur Verfügung stehenden Nutzflächen des Fahrzeuges sowie weiterer baulicher Merkmale (Abtrennung, Scheiben, Befestigungsmöglichkeiten für Sitze und Gurte etc.). Die endgültige Entscheidung fällt das zuständige Finanzamt jedoch unabhängig von der Typzuordnung gemäß den technischen Papieren des Fahrzeuges (Eintrag Pkw oder Lkw in der Zulassungsbescheinigung).

Modelle

  • Siehe Sport Utility Vehicle

Neuzulassungen in Deutschland

Seit 2013 führt das Kraftfahrt-Bundesamt das Segment SUVs. Modellreihen mit "Offroad-Charakter" ohne die Typgenehmigung M1G gemäß Richtlinie 2007/46/EG sind in das Segment SUVs eingeordnet. Die betreffenden Modellreihen waren zuvor in das Segment Geländewagen eingeordnet. Für Zahlen zu den jährlichen Neuzulassungen von Personenkraftwagen des Segments SUVs in Deutschland nach Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes, siehe Liste der Neuzulassungen von Personenkraftwagen in Deutschland nach Segmenten und Modellreihen#SUVs.

Marktlage 2011

"SUVs liegen auf der Internationalen Automobil-Ausstellung 2011 stark im Trend. Weltweit gibt es derzeit kein anderes Segment, das derart wächst. Doch eigentlich kann man schon längst von keinem Trend mehr sprechen - zu viele Jahre drücken die zunehmend urbaner werdenden Geländewagen der Automobilindustrie ihren Stempel auf. Kaum ein Autohersteller kann es sich noch erlauben, auf diese Fahrzeugklasse zu verzichten." - "Selbst Porsche, weltweit führende Sportwagenmarke, hat ihr finanzielles Seelenheil nicht zuletzt der Erfindung des Luxus-SUVs namens Cayenne zu verdanken."

Quelle: Wikipedia

www.nexpart.de