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Haushaltsgut oder Oldtimer

canadian29.12.09 20:44
WohnortKarte:
Canada
Hallo,
da ich vorhabe nach Deutschland zurueck zu kehren, versuche ich Infos zu finden zum Thema Ami.

Mein Alltagsfahrzeug ist n '94er Buick 3.8 . Sofern mir bekannt ist koennte ich den, weil er laenger als 6 Monate in meinem Besitz bzw auf mich zugelassen ist als Haushaltsgut mit nach De nehmen.

Ist dies so richtig? Ist dies Bundeslandabhaengig oder gilt dies allgemein/
Wie sieht es aus mit Umbauten? Muss ich die roten Blinker umruesten oder in diesem Fall nicht?

Andererseits ueberleg ich, ob es Sinn macht nen "Oldtimer" (lol...) mitzunehmen und wenn dann welchen. Toll waere n PU, allerdings bin ich uneinig ueber die registration dann...LKW oder eben als H-FZ.
Oder nen PKW, sowas wie ein Monte Carlo oder so/

Was gibts so fuer relative Neuheiten, gerade in Sachen Feinstaub und so Krempel?

cheers, canadian/Melli

Sven All-Star30.12.09 11:56
Wohnort:
Potsdam
Ein Oldtimer ist hier ein Oldtimer und wird auch immer gleich besteuert (191 Euro oder so). Egal ob es nun ein Pickup oder eine Limo ist.
Oldtimer sind auch nicht durch die Feinstaubkacke betroffen. Die gilt übrigens auch nur in einigen Städten, nicht generell.
Oldtimer müssen 30+ Jahre alt sein und historisch korrekt da stehen. Also keine Rostlauben, Bastelbuden oder Custom Cars mit riesen Chromfelgen.

Dein Alltagswagen muss auf Euro umgerüstet werden, wie jeder normale Import auch.



canadian30.12.09 22:40
Wohnort:
Canada
Hi,
hab mich ungluecklich ausgedrueckt, sorry.
Das mit dem PU war eher darauf bezogen, dass man den als H-FZ oder auch als LKW zulassen koennte, und da bin ich noch unentschieden. Dass mit den 30 Jahren ist klar.

Muss Zustand noch immer Note 3 sein oder wurde das "verschaerft"...

Thx so far,
cheers, canadian


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