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Auto Erbschaft Österreich / Schweiz - Import

Toni_600314.02.24 11:24
Hallo zusammen!

Vorgestellt habe ich mich bereits im entsprechenden Fredl.

Ich habe vor kurzem von meiner Grossmutter einen Oldsmobile Omega Bj 1980 in dunkelorange vermacht bekommen. Eigentlich eine "wertlose GM X-Body 4-Türer Familienkutsche" aber ich hänge wirklich sehr an dem Auto. Bin als Kind schon immer auf jedes US Car Treffen mitgefahren und ist ein grosses Stück Erinnerung und Freude für mich. Auch die Laufleistung von erst 56.000 km bei 44 Jahren ist eben typisch "Rentnerfahrzeug". Das Auto war bis vor ein paar Wochen noch zugelassen und hatte auch erst vor ca 1 Jahr die letzte Prüfung (Pickerl / TÜV) mit ein paar leichten Mängeln bestanden. Dass diese Mängelliste von Werkstatt zu Werkstatt variieren kann, lasse ich jetzt mal aussen vor Razz

Eventuell kann mir ja jemand mit Erfahrung helfen, denn ich stehe nun langsam aber sicher vor dem Import des Autos aus Österreich in die Schweiz.

Was ich bereits weiss:

1. Der Import / Zoll ist kein Problem. Da es eine Erbschaft ist, kostet mich das nur die 20,- Bearbeitungsgebühr. Das Formular welches ich ausfüllen muss habe ich schon, das 13.20A vom Zoll ist nur eine Formalität.

2. Der Importeur von Oldsmobile für die Schweiz (Emil Frey) konnte mir unglaublicherweise ein Abgaswartungsdokument heraussuchen. Das heisst, dass genau so ein Auto in dieser Bauart bereits einmal in der Schweiz gelaufen ist. Grundsätzlich steht der Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt nun nichts im Wege.

3. Ein Bekannter von mir bei der Versicherung kann mir die nötigen Überstellungskennzeichen geben, ist also auch alles nur einen Anruf entfernt vom Startschuss.

Was ich nicht weiss:

1. Muss ich nun, trotz vorhandenem Typenschein, Zolldokumenten, Erbschein sowie dem Abgaswartungsdokument für die Schweiz, noch einen Abgastest bei einer Werkstätte durchführen? Das Abgaswartungsdokument bescheinigt ja nur, dass das Auto grundsätzlich die Anforderungen für die Schweiz erfüllt. Nicht aber, dass genau mein Auto die richtigen Werte hat.

Ausserdem würde ich mich über jeden Tipp freuen was die Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt angeht und wäre euch dankbar für eure Hilfe.

Vielen Dank euch jetzt schon und schöne Grüsse,
Toni Very Happy

ChrisD King of the Road14.02.24 11:51
WohnortKarte:
Rhein Main
Hi,
wenn du ihn zulassen willst, wirst du doch wahrscheinlich eine Abnahme der Schweizer Tüvbehörde brauchen, dass der in Österreich ein Pickerl bekommen hat, werden die kaum akzeptieren.
Ich eürde da mal anfragen, die können dir das sicher beantworten, genauso auch wie die Zulassungsstelle dir sagen kann, welche Unterlagen von welcher Behörde sie sehen wollen.

Grüße
Chris


Was man nicht kann, kann man lernen.
1978 Chevy C10 Short Bed
1990 BMW e30 320iC

Fahrzeuge von ChrisD:
1978 Chevrolet C10
Toni_600315.02.24 09:45
Hallo Chris

Vielen Dank für deine Antwort!

Ja das mit der "TÜV" Abnahme in der Schweiz ist eigentlich kein Problem solange das Auto in technisch brauchbarem Zustand ist. Bei der Immatrikulation geht es aber eben darum, dass das Auto überhaupt für die Schweiz zugelassen werden darf - weil Import. Das mit dem Pickerl aus Österreich ist so, aber wenn das in Österreich nicht allzu lange her ist, sehen die in der Schweiz schon, dass sie nicht viel bemängeln können nach kurzer Zeit und frischem Ö TÜV. ^^

Meine Frage bezieht sich eigentlich nur auf den Abgastest und ob dieser trotz dem vorhandenen Abgaswartungsdokument des Generalimporteurs / Herstellers für die Schweiz nötig ist. Soweit ich im Internet lesen konnte schon, alle 12 Monate in meinem Fall. Das konnte mir die Behörde (in diesem Fall das Strassenverkehrsamt meines Kantons) eben nicht so genau sagen weil die halt ein bissl träumen.. Amt eben ^^

Aber ich werde mal weiterforschen und bedanke mich nochmals für deine schnelle Antwort! Evt meldet sich ja noch der ein oder andere! Very Happy


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