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Fahrt zum TÜV.Möglich oder nur auf Anhänger?

chevy78 Professional11.03.18 12:16
Hallo zusammen,

wie es der Titel bereits sagt. Ich muss zum Tüv...Da sich ständig Gesetze ändern etc. Kann mir jemand sagen ob ich mit meinem Nova zum Tüv fahren kann? Die Vollabnahme würde in einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.
Gibt es da jetzt eine Möglichkeit oder kann das Fahrzeug nur auf dem Hänger transportiert werden?

Habe an Papieren nur den Titel und ein Datenblatt vom tüv süd.

Danke für die Info.

Lonewolf All-Star12.03.18 05:33
Lonewolf
WohnortKarte:
Ostelbien, Sachsen
da er nicht angemeldet ist besteht kein Versicherungsschutz, deshalb Trailer.


Das in Axien findet am 15.-17. Juli 2022 statt !

toronado13.03.18 17:02
Rotes Kennzeichen vom Händler deines Vertrauens oder Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle. In beiden Fällen kannst Du mit dem Wagen zur HU fahren.

chevy78 Professional13.03.18 21:35
toronado hat Folgendes geschrieben:
Rotes Kennzeichen vom Händler deines Vertrauens oder Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle. In beiden Fällen kannst Du mit dem Wagen zur HU fahren.


An Kurzzeitkennzeichen hab ich auch gedacht.
Für Versicherung braucht man dann ja die evb nummer und für die kennzeichen selbst jedoch eigentlich den Fahrzeugbrief. Diesen hab ich ja noch nicht. Nur das Datenblatt und den titel... geht das damit auch?

Ich werde wohl mal bei der Zulassungsstelle nachfragen...

El Camino All-Star14.03.18 01:53
Wohnort:
Der echte Norden!
Nein, Kurzzeitkennzeichen gibt es nur mit aktueller HU. Ein Teufelskreis...
Du dürftest auch ohne HU zum TÜV fahren, dafür müsste das Fahrzeug aber, wie oben angedeutet, versichert sein. Frag doch direkt beim TÜV mal nach...


Beste Grüße
Andreas

Chevy ElCamino Bj. 1970 5,7Liter 274-300PS

usclassiccar27.03.18 10:55
Vielleicht ist die Info ja zu spät, aber dafür garantiert richtig.
Du hast nur 2 Möglichkeiten. Ein rotes Kennzeichen, insofern du einen Händler oder eine Werkstatt findest, die eins rausrücken. Wenn nicht, bleibt einzig ein Hängertransport.
Kurzkennzeichen gibt's nur noch mit gültiger §21 Zulassung und TÜV! Da bringt auch ein Anruf bei der Zulassungsbehörde keine hilfreichen Informationen.


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