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Ausnahmegenehmigung gem. § 70 STvZo und §47 Fahrzeug - Zul.

Luke All-Star10.02.11 19:49
Hi zusammen,

kann mir jemand sagen, für was der Wisch konkret da ist?

Mein Galaxy hat nun das DEKRA - Gutachten für die H - Zulassung, ZB I + II sind auch da...und noch ein Wisch, eben der im Titel genannte:

Erteilte Ausnahmegenehmigung gilt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs:

Das o.g. Fhrz. weist folgende Abweichungen von der StvZO oder FZV auf:

Einhaltung der EG - Bremsanlagen - Verordnung nicht nachgewiesen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt unter Voraussetzung, dass, trotz der genannten Abweichungen, ausreichender Versicherungsschutz besteht.

und dann am Ende:

RECHTSBEHELF:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage..ist..da und da einzureichen.

Ist das nur ein Standartsatz...warum sollte man gegen eine Ausnahmegenehmigung klagen...verstehe ich nun jetzt nicht so ganz.

Die Ausnahmegenehmigung ist bis auf Widerruf gültig, sprich unendlich lange...?

Durch die H - Abnahme müsste doch die Ausnahmegenehmigung überflüssig sein, oder?

Earl Grey 32V All-Star12.02.11 09:43
Earl Grey 32V
WohnortKarte:
München
Soweit ich das System verstehe, ist der Wisch dazu da, dass du dein Auto überhaupt bewegen darfst.

§70 dient der Ausnahmeregelung, sofern etwas nicht gemäß STVZO Bestimmung umgerüstet werden kann, aber vermerkt sein muss (Leuchtweitenregelierung, Kennzeichengröße etc.)

§47 ist für das Abgasverhalten da. Ich vermute also, dass dein Wagen keine E-Klassifizierung hat (weil zu alt) und das hier vermerkt wird.


1997 Cadillac Seville SLS / 1993 BMW 730iA V8 / 1996 Ford Probe 24V



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