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H-Kennzeichen nach Standdauer und Umbau?

Luke All-Star29.01.14 23:46
Hallo zusammen,

es ist wie immer...1 Thema 1000 Meinungen.

Wie ist es von Gesetz wegen mit einem H-Kennzeichen, wenn der TÜV über längere Zeit abgelaufen ist (>1 Jahr), das Fahrzeug aber schon ein Vollgutachten hat auf H-Kennzeichen.

Weiterhin sind die Umbau-Maßnahmen im Rahmen und haben einzig und alleine dem Erhalt des Fahrzeuges gedient.

Nur neuer TÜV oder TÜV + neues H-Gutachten?

grautier All-Star30.01.14 18:07
grautier
WohnortKarte:
Leipzig
Warum fragst Du nicht zuerst (D)einen Prüfer ?


4-Zylinder ?...sind mindestens 4 zuwenig !

Fahrzeuge von grautier:
1970 Plymouth Duster1938 Plymouth Business Coupe P51955 Chevrolet 210
Luke All-Star30.01.14 18:29
weil ich gerade keinen hier neben mir sitzen habe und meinen persönlichen Buddy-Prüfer habe ich nicht, da das Fahrzeug noch nicht hier vor Ort geprüft worden ist.

Wenn wir nun immer direkt den Fachmann fragen können wir das Forum ja schließen.

der B King of the Road31.01.14 11:53
der B
Wohnort:
Bad Nauheim
WAIT!!!! LET ME GOOGLE THAT FOR YOU!!!!





7Jahre!!!



FOR SALE

Luke All-Star31.01.14 18:01
Aber das sagt nichts über Veränderungen aus...so weit war ich doch schon Very Happy

572cui All-Star01.02.14 09:04
572cui
Wohnort:
LDK
Hi Luke,
Die Gültigkeit des H-Kennzeichens und somit auch des Vollgutachtens sind nur in Verbindung mit dem TÜV gültig!

Das heißt: ist Dein TÜV längere Zeit abgelaufen, weil z.B. dein Wagen abgemeldet gewesen ist, mußt Du eine neue Vollabnahme machen lassen und dabei wird auch das Gutachten für das H-Kennzeichen neu erstellt!
Das Gutachten für und somit auch das H-Kennzeichen selbst sind nur solange gültig wie der Wagen TÜV hat.
Bei jeder normalen TÜV Durchsicht die alle zwei Jahre stattfindet, wird gleichzeitig auch die Gültigkeit des H-Kennzeichens überprüft.


Gruß

Chevrolet is the first, the only and the best!


Luke All-Star01.02.14 13:11
Okay, danke schon mal.

Mein Auto war nie abgemeldet, sprich es ist nur der TÜV abgelaufen seit ca. 1 Jahr, von daher heißt es dann ja für mich nur, neu TÜV'en zu lassen und dann wars das.

572cui All-Star01.02.14 15:05
572cui
Wohnort:
LDK
Nein !!!

Wenn Dein TÜV länger als ein Jahr abgelaufen ist, brauchst Du eine Vollabnahme und somit wird das Gutachten für das H-Kennzeichen auch neu erstellt.

Ein Gutachten für ein H-Kennzeichen ist ohne gültigen TÜV absolut wertlos !!!

Wenn Du Glück hast vereinfacht es die Sache wenn der Prüfer kein Krümelk....er ist aber in der Regel beginnt alles von vorne!


Gruß

Chevrolet is the first, the only and the best!


der B King of the Road03.02.14 15:59
der B
Wohnort:
Bad Nauheim
Schwachfug!
7 Jahre!!!
Die Ein Jahres Regel gab es mal... ewig her!

Einfach zum TüV, neue HU & AU und fertsch!

Aber bitte nicht mit dem abgelaufenem TüV (>8Monate = 1 Punkt in Flensburg) => Hänger (PROTIP: Und die Nummernschilder AB!!!)
oder per 5-TagesZulassung.



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572cui All-Star03.02.14 16:45
572cui
Wohnort:
LDK
@ Scgwachflug, äh ich meine der B,

Du solltes den Text von Deinem Link auch mal richtig lesen und verstehen!

Es geht um die Gültigkeit des H-Kennzeichens, sicherlich kannst Du uns auch einen Link reinstellen wo die Rechtsgrundlage in Verbindung mit dem TÜV geschrieben steht!

Ich bitte zu beachten das es sich nicht um ein Fahrzeug aus dem EG-raum handelt.


Gruß

Chevrolet is the first, the only and the best!


der B King of the Road03.02.14 17:07
der B
Wohnort:
Bad Nauheim
Okay... habe gerade den TüV angerufen.

7 Jahre!

HU und §23 StVZO hängen nicht unmittelbar zusammen. (Stand 03.02.14 17:00)


Viel Spaß beim TüV Luke



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572cui All-Star04.02.14 14:56
572cui
Wohnort:
LDK
Das freut mich zu lesen, wundert mich aber auch ein wenig!

Die Vorgehensweise die ich aus meinem Umfeld kenne ist, daß sich der TÜV bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen besonders penibel anstellt wenn der TÜV länger als ein Jahr abgelaufen ist.

Allerdings muß ich dazu sagen, daß es sich dabei immer um Fahrzeuge handelte die abgemeldet waren.

Sorry, aber ich kenne keinen der sein Auto nach einigen Jahren aus der Garage geholt hat und dann keine Diskussionen hatte!

Seit wann soll die Regelung gelten?


Gruß

Chevrolet is the first, the only and the best!


der B King of the Road04.02.14 16:20
der B
Wohnort:
Bad Nauheim
Seit 01. April 2007, da ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten.

Gemäß der neuen Verordnung ist ein Gutachten gemäß §21 StVZO erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete KFZ aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren.


Viel Spaß beim Fahren!



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