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Tüv für 98er DeVille Superior?

Chauffeur18.01.14 01:58
WohnortKarte:
Ostfriesland
Mein 1998er Cadillac DeVille Superior fuhr vorher in Holland. Der hiesige Tüv bemängelt alles! Die Scheinwerfer kriegen keine Sondergenehmigung, nicht einmal die kleinen Kennzeichen. Hat vielleicht jemand Tipps, Gutachten oder Datenblätter, bzw. Fahrzeugscheinkopien mit diesen Eintragungen?


In Ostfriesland ist Amerika so weit!

jaguar68 King of the Road20.01.14 09:01
jaguar68
Wohnort:
47918 Tönisvorst
Hi,

hast PN was die technischen Daten angeht....

Beste Grüße
André


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Chauffeur22.01.14 17:46
Wohnort:
Ostfriesland
Hallo Andre,

ich habe nur die holländische Urkunde des Vorbesitzers, wo nur die FIN angegeben ist. Ansonsten liegen mir nur das Datum der beiden Zulassungen in den USA und den Niederlanden vor, sowie Leer- und Gesamtgewicht, Achslasten und Bereifung.

Die Scheinwerfer haben die Bezeichnung
97 6K (2)12(2)P DOT GUIDE

Sie sind mit HB3 Und HB4 bestückt.

Ich hatte Kontakt mit einem Besitzer eines baugleichen Modells.
Der konnte mir aber auch nur mitteilen, dass seine Scheinwerfer auf H4 umgerüstet wurden, was ich für unnötig halte, da es ja HB3 und HB4 auch mit E1 Zulassung und 51W gibt.

Ein deutscher Händler sendete mir Fotos der Scheinwerfer eines baugleichen DeVille, ebenfalls mit TÜV. Gleiche Artikelnummer wie meine.

Gruß
Wolfgang


In Ostfriesland ist Amerika so weit!

jaguar68 King of the Road23.01.14 09:00
jaguar68
Wohnort:
47918 Tönisvorst
Hallo Wolfgang,

da ich viele US-Cars aus NL importiere solltest Du folgende Dokumente in Deinem Besitz haben:

Kentekenbewijs Deel 1, 1A, 3 ( Entspricht unseren Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 )

Letzter Bericht zur Fahrzeugvorführung beim RDW ( Entspricht unerem
TÜV Bericht )

Bescheinigung über die Ausfuhr beim RDW

Sollte eins der Dokumente fehlen, keine Zulassung in D möglich!


Zur deutschen TÜV Abnahme brauchst Du ein technisches Datenblatt welches Du über mich beziehen könntest. Das Fahrzeug sollte dann entsprechend des Datenblattes ausgerüstet sein. Darin sind auch ggf. Ausnahmen für Beleuchtung vorne, Scheinwerferhöhenverstellung, rote Blinkleuchten hinten und Kennzeichengröße verzeichnet. Bei Abweichungen, KEIN TÜV! Das dass Fahrzeug natürlich technisch in Ordnung sein muss versteht sich von selbst.

Sollte das Fahrzeug über LPG verfügen sind die entsprechenden Nachweise und Einbaubescheinigungen aus D vorzulegen. Papiere aus NL werden generell nicht anerkannt.

Eine Umrüstung auf H4 Lampen ist nicht unbedingt erforderlich, da die HB3 und HB 4 eine EU-Zulassung haben. Es geht sich dabei auch nicht um die Lampen, sondern um die Streuscheiben. Da ist der Unterschied zwischen US und EU Beleuchtung.

Ist keine simple Geschichte da die Holländer keine besonderen Zulassungskriterien bei US-Cars haben was die Konformität mit der EU angeht, hingegen das in D anders aussieht.

Am besten wäre Du rufst mich an unter 02151-8211892 oder 0162-5600654.

Beste Grüße
André


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